Stand: Januar 2022
Diese AGB gelten für die Reinigungsdienstleistungen, welche die [Henseler Transport GmbH] (im Folgenden „Auftragnehmer“) an Ihre Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) erbringt.
1- Vertrag, Art und Umfang der Leistung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftragnehmer (Annahme des Angebotes) oder Unterzeichnung des individuell vereinbarten Reinigungauftrages (im Folgenden „Auftrag“) und ist bei regelmässigen Aufträgen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich festgelegt werden. Alle durch den Auftragnehmer ausgeführten Leistungen sind Dienstleistungen (im Folgenden „Leistungen“).
2- Schlüsselübernahme
Ist für die Erbringung der Leistungen ein Schlüssel notwendig, erhält der Auftragnehmer eine Schlüsselquittung.
3- Abnahme der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erbringung der jeweiligen Leistung begründete Einwände erhebt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.
4- Beanstandungen/Nachbesserungen
Beanstandungen, insbesondere wegen nicht vertragsgemäßer Ausführung der Leistungen, sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich an den Auftragnehmer zu melden. Eine Meldung an die jeweils ausführende Fachkraft genügt nicht. Begründete Mängel werden rasch möglichst behoben. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist ermöglichen.
5- Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise werden sowohl als Netto- wie auch als Bruttopreise ausgewiesen.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, die vertraglich vereinbarten Preise jederzeit anzupassen. Bei solchen Anpassungen steht beiden Parteien das Recht zu, bezüglich noch nicht in Arbeit genommener Leistungen, unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfristen, vom Vertrag zurückzutreten. Die in einem solchen Fall bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Kosten für die Leistungen, sind im tatsächlichen Ausmaß zu entschädigen. Der Rücktritt infolge Preisanpassungen ist der Gegenpartei unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Preisanpassungen gelten erst nach der vereinbarten Kündigungsfrist.
6- Zahlungsbedingungen
Die im individuellen Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungenen sind einzuhalten. Ist nichts vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungseingang zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist ist der Auftraggeber automatisch in Verzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz berechnet.
7- Datumsänderung
Daten können nur im Einverständnis beider Parteien, des Auftraggebers und der vom Auftragnehmer jeweils eingesetzten Reinigungsfachkraft geändert werden und müssen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden. Verschiebungen die früher als 7 Tage vor Leistungsbeginn vereinbart werden sind kostenlos.
Bei Verschiebungen innerhalb von 7 Tagen bis 48 h vor Beginn der Leistung werden 150,00 CHF verrechnet.
Bei Verschiebungen innerhalb von weniger als 48 h vor Beginn der Leistungen werden 60 % des gebuchten Gesamtbetrages fällig
8- Stornierung
Der Auftraggeber hat gegenüber der vom Auftragnehmer jeweils eingesetzten Fachkraft das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Leistungen bis zu 20 Arbeitstage vor Beginn der Ausführung der jeweiligen Leistung, sofern die Leistung mindestens 21 Arbeitstage im Voraus vereinbart war. Ist diese Frist abgelaufen, kann die Fachkraft (der Auftragnehmer) eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:
60 % des vereinbarten Gesamtbetrages bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 20 Tage bis 48 h vor Beginn der jeweiligen Leistung
85% des vereinbarten Gesamtbetrages bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 48 h vor Beginn der jeweiligen Leistung
9- Stellvertretungen
Bei möglichen Ausfällen wird sich der Auftraggeber bemühen – ist jedoch nicht verpflichtet – eine Vertretung zu organisieren, Es besteht kein Anrecht des Auftraggebers auf eine Vertretung zur gewohnten Zeit am ausgemachten Tag.
10- Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
11- Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Aufträge sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Auftraggebers aus.
12- Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erfüllt seine Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Der Auftragnehmer setzt fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer das für die Reinigung erforderliche Material zur Verfügung.
13- Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer die notwendigen Informationen und Hilfeleistungen zu bieten, die jener für die Erfüllung des Einsatzes benötigt. Mit Informationen ist unter anderem gemeint: Angaben über speziell diffizile Gegenstände, spezielle örtliche Verhältnisse oder Materialien. Mit Hilfeleistungen ist unter anderem gemeint: Das Aufschließen der zu reinigenden Räume, Gewährleistung der Sicherheit für das in den Räumen arbeitende Personal/Fachkraft.
14- Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.
15- Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Sollten die Vertragspartner Nichtkaufleute sein, bleibe es bei der Gerichtsstandregelung.
16- Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes zulässig und den jeweils gültigen Regelungen der DSGVO (EU Datenschutzverordnung), gemäß den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Datenschutzvereinbarung/-Regelungen gespeichert und verwaltet werden.
17- Änderungen der AGB
Der Auftraggeber erkennt die vorliegenden Geschäftsbedingungen mit Unterschrift des individuellen Auftrages bzw. Annahme des Angebotes an. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Eine Änderung wird dem Auftraggeber entsprechend mitgeteilt. Sollte der Auftraggeber mit der Änderung nicht einverstanden sein, so kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.
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