13. DatenschutzStand: November 2025
Diese AGB gelten für die Reinigungsdienstleistungen, welche die [Henseler Transport GmbH] (im Folgenden „Auftragnehmer“) an Ihre Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) erbringt.
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Diese AGB gelten für sämtliche Reinigungs-, Hauswartungs-, Facility- und Transportdienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“), welche die Henseler Transport GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt.
Das Vertragsverhältnis entsteht mit Annahme des schriftlichen oder elektronischen Angebots durch den Auftraggeber oder Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrages (nachfolgend „Auftrag“).
Alle Leistungen werden gemäss den im Auftrag oder Angebot vereinbarten Spezifikationen ausgeführt.
Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2. Schlüssel- und Zutrittsregelung
Ist für die Ausführung der Leistungen ein Schlüssel oder elektronischer Zugang erforderlich, wird dieser dem Auftragnehmer gegen Quittung übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Schlüssel und Zugangsdaten sorgfältig, sicher und vertraulich zu verwahren und nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurückzugeben.
Mit Rückgabe der Schlüssel gilt der Auftrag als abgeschlossen und die Leistung als vollständig erbracht.
3. Ausführung und Abnahme der Leistung
Die Leistungen werden fachgerecht, sorgfältig und gemäss Auftrag ausgeführt.
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter.
3a. Reklamationen und Nachbesserung vor Ort
Beanstandungen oder Mängel müssen sofort, am selben Tag der Ausführung, und während das Reinigungsteam noch vor Ort ist, mündlich oder schriftlich gemeldet werden.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Rückgabe der Schlüssel oder dem Verlassen der gereinigten bzw. bearbeiteten Räumlichkeiten durch das Team gilt die Leistung als vollständig, ordnungsgemäss und abgenommen.
Eine Nachbesserung nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
3b. Transport- und Umzugsaufträge
Für Transport- und Umzugsdienstleistungen gelten folgende Zusatzbestimmungen:
- Vorbereitung durch den Auftraggeber:
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu transportierenden Gegenstände transportbereit sind (z. B. Möbel ausgeräumt, Schränke leer, zerbrechliche Güter sicher verpackt).
Er informiert den Auftragnehmer über besonders empfindliche, wertvolle oder schwer zu handhabende Gegenstände (z. B. Klaviere, Glasvitrinen, Aquarien etc.). - Zufahrt und Parkmöglichkeiten:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass an Be- und Entladeorten geeignete Zufahrts- und Parkmöglichkeiten vorhanden sind.
Notwendige Halteverbotszonen oder Parkbewilligungen sind rechtzeitig zu beschaffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wartezeiten durch fehlende Zufahrtsmöglichkeiten werden als Arbeitszeit berechnet. - Haftung für Transportgut:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden oder Verluste am Transportgut nur, wenn diese nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeitenden verursacht wurden.
Für gewöhnliche Gebrauchsspuren, Kratzer, Glasbruch, elektronische Geräte, Pflanzen oder nicht sachgerecht verpackte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstandes beschränkt. - Schadensmeldung:
Schäden müssen unverzüglich, spätestens am Tag der Lieferung und vor Unterzeichnung des Lieferscheins gemeldet werden.
Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. - Gefahrübergang:
Mit Abschluss des Entladevorgangs und Unterzeichnung des Lieferscheins geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
4. Beanstandungen und Nachbesserungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei berechtigten Beanstandungen eine kostenlose Nachbesserung durchzuführen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisreduktion verlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
5. Preise und Preisanpassungen
Die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Sozialversicherungs- und Betriebskosten.
Ändern sich diese Grundlagen wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend und nachvollziehbar anzupassen.
Preisanpassungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
Bei Nichtakzeptanz steht beiden Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung der vertraglichen Frist zu.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
6. Zahlungsbedingungen
Mangels anderer Vereinbarung sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus; Zahlungen sind spätestens bis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats fällig.
Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Auftraggeber automatisch in Verzug.
Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen von 4 % über dem SNB-Leitzins sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung erhoben.
7. Terminänderungen
Verschiebungen oder Terminänderungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien und müssen schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
Gebühren für kurzfristige Änderungen:
- Kostenlos, wenn die Änderung früher als 7 Tage vor Leistungstermin erfolgt.
- CHF 150.–, bei Änderungen innerhalb von 7 Tagen bis 48 Stunden vor Leistungstermin.
- 60 % des Auftragswertes, wenn die Änderung weniger als 48 Stunden vor Leistungstermin erfolgt.
8. Stornierung / Vertragsrücktritt
Nach Unterzeichnung des Auftrages gilt eine Widerrufsfrist von 3 Kalendertagen.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung oder Vertragsauflösung durch den Auftraggeber nicht mehr möglich, ohne die volle Auftragssumme zu bezahlen.
Erfolgt eine Stornierung nach Ablauf der Frist, verpflichtet sich der Auftraggeber, 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages als Entschädigung zu zahlen, unabhängig davon, ob die Leistung bereits begonnen wurde oder nicht.
9. Vertretung und Personal
Der Auftragnehmer kann für die Ausführung der Leistungen geeignete Ersatz- oder Vertretungskräfte einsetzen.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für nachweislich durch ihn oder sein Personal verursachte Schäden nur im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer einen Versicherungsnachweis zur Verfügung.
11. Sorgfaltspflicht
Alle Arbeiten werden mit der gebotenen Sorgfalt, fachgerecht und unter Beachtung der anerkannten Branchenstandards ausgeführt.
Das Personal ist verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers bestmöglich zu wahren und Verschwiegenheit zu bewahren.
12. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Zugänge zur Verfügung.
Dazu zählen insbesondere:
- Zutritt zu den zu reinigenden oder zu transportierenden Räumlichkeiten,
- Bereitstellung von Strom, Wasser und Licht,
- Information über empfindliche Materialien, Sondervorschriften oder Sicherheitsrisiken.
Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht ausgeführt werden, gilt diese als erbracht.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) sowie, soweit anwendbar, der EU-DSGVO.
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Details sind in der Datenschutzvereinbarung der Henseler Transport GmbH geregelt.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Henseler Transport GmbH.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen.
16. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und treten 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
Im Falle eines Widerspruchs kann der Auftraggeber den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden.
Haben Sie ein Anliegen oder eine Frage?
Rufen Sie uns an unter 056 556 26 73 oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
